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Zugänglich für alle

10.04.2025
Julia K 1

Julia Kliewer
Stv. Leiterin Content

In der Schweiz leben 1,8 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung – rund ein Fünftel der Gesamtbevölkerung. Digitale Barrierefreiheit sorgt dafür, dass digitale Angebote allen offenstehen. Das ist nicht nur fair, sondern ab dem 28. Juni 2025 auch gesetzlich geregelt.

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Websites, Apps und andere digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen. Konkret bedeutet das: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen wahr­genommen, verstanden und genutzt werden können. Das betrifft Personen mit:

 

  • Sehbehinderungen
  • Hörbehinderungen
  • motorischen Einschränkungen
  • kognitiven Beeinträchtigungen
  • altersbedingten Einschränkungen

Der European Accessibility Act (EAA)

Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die 2019 in Kraft trat und bis 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sein muss. Diese soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen einheitlich barrierefrei sind. Obwohl der European Accessibility Act direkt nur für EU-Mitgliedsstaaten gilt, hat er auch Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen: Bieten sie ihre Produkte und Dienst­leistungen im EU-Raum an, müssen sie die Anforderungen des EAA erfüllen. Bei Verstössen gegen die EU-Richtlinie drohen, je nach nationaler Gesetz­gebung, Buss­gelder von bis zu 100 000 Euro sowie Reputationsschäden.

WCAG: der Massstab für digitale Barrierefreiheit

Die Anforderungen des EAA basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die WCAG sind international anerkannte Standards für digitale Barriere­freiheit und bieten klare Vorgaben für barrierefreie digitale Inhalte. Die WCAG basieren auf vier Grund­prinzipien:

  1. Wahrnehmbarkeit
    Inhalte müssen für alle Nutzer:innen wahrnehmbar sein, zum Beispiel durch Text­alternativen für Bilder, ausreichende Farb­kontraste und Untertitel für Videos.
  2. Bedienbarkeit
    Alle Funktionen müssen bedienbar sein, unabhängig von den Fähigkeiten der Nutzenden, zum Beispiel durch verschiedene Eingabe­methoden.
  3. Verständlichkeit
    Inhalte und Navigation müssen klar und konsistent gestaltet und verständlich sein.
  4. Robustheit
    Inhalte müssen mit unter­schiedlichen Technologien – auch assistiven – und Hilfsmitteln kompatibel sein und von ihnen interpretiert werden können.

Die WCAG definieren unterschiedliche Konformitätsstufen: A, AA, AAA. Der European Accessibility Act setzt mindestens die Stufe AA voraus.

Chance statt Hindernis

Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich relevant, sie bietet auch handfeste Vorteile. Mit barrierefreien digitalen Angeboten können Unternehmen neue Zielgruppen erschliessen und ihre Reichweite deutlich vergrössern. Zugleich wird die Such­maschinen­optimierung verbessert, da barrierefreie Websites von Suchmaschinen besser bewertet werden. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Beein­trächtigungen, sondern alle Nutzer:innen, denn die WCAG-Konformität steigert die Nutzer­erfahrung insgesamt. Auch das Image profitiert von der Positionierung als verantwortungsvoll handelndes Unternehmen, das soziale Inklusion aktiv fördert.

Gerne unterstützen wir Sie bei:

  • der Analyse Ihrer digitalen Präsenz
  • der Entwicklung eines individuellen Massnahmenplans
  • der fachgerechten Implementierung barrierefreier Lösungen
  • Schulungen Ihrer Mitarbeitenden
  • der Planung und Umsetzung von erweiterten Massnahmen wie Overlay-Tool oder Barrierefreiheits-Audit inklusive Zertifizierung

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch und machen Sie Ihr digitales Angebot fit für alle – rechtssicher, kundenorientiert und zukunftsfähig.

Mehr Informationen

Christian Schwander
Partner
T +41 44 268 12 05
M +41 79 420 19 53
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