Nachhaltigkeits­reporting für Neueinsteiger.

Die Bericht­erstattung über Nach­haltigkeits­aspekte ist keine Frage der Unter­nehmens­grösse. Auch KMU müssen die Nach­haltigkeit in ihre Strategien, ihr Geschäfts­modell und ihre Kommunikation integrieren. Sie positionieren sich dadurch als weitblickende, innovative Unter­nehmen und profilieren ihre Marke.

In der Nach­haltig­keits­bericht­erstattung findet ein stetiges Aufrüsten statt. Haupttreiber sind die regulatorischen Auflagen, die gestiegene Erwartungs­haltung von institutionellen Investoren, Stimm­rechts­beratern, Ratingagenturen, Regierungen sowie NGOs wie zum Beispiel die internationale Experten­kommission Task Force on Climat-Related Financial Disclosures (TCFD). Von den höchstkapitalisierten Titeln des Schweizer Aktien­marktes (SMI Expanded) publizieren bereits heute gegen 80 Prozent einen vollständigen Nach­haltig­keits­bericht, die meisten davon gemäss Global Reporting Standards (GRI). 

Für die Interessierten hat ein Standard wie GRI den Vorteil, dass sie sogleich erkennen können, ob eine Firma bestimmte Kriterien erfüllt. Zudem ist eine gewisse Ver­gleich­bar­keit mit anderen Unternehmen, die GRI anwenden, gewährleistet. Wie nachhaltig die Unter­nehmens­strategie ist, wie die Nach­haltig­keit gelebt wird und wie stark die Organisation die Potenziale zur Steigerung der Nach­haltigkeit ausschöpft, geht aus vielen Reports oft nur bedingt hervor. Auch ist es für Unternehmen oft schwierig, sich mit standardisierten Informationen von anderen Gesellschaften zu differenzieren.

Richtlinien der SIX Exchange Regulation

Gestützt auf die Richtlinien der SIX, haben Schweizer Emittenten die Möglichkeit, mittels eines Opting-in der SIX Exchange Regulation mitzuteilen, dass sie einen Nachhaltigkeitsbericht nach einem international anerkannten Standard erstellen. In diesem Fall muss der Bericht einen der folgenden internationalen Standards erfüllen:

  • Global Reporting Initiative (GRI)
  • Sustainability Accounting Standards Board (SASB)
  • UN Global Compact (UNGC)
  • European Public Real Estate (EPRA) und Business Process Reengineering (BPR) – beide nur für Immobiliengesellschaften anerkannt

Es steht den Unternehmen jedoch frei, einen Bericht nach einem international anerkannten Standard zu veröffentlichen, ohne dies der SIX zu melden. Auch ist es ohne Meldung an die SIX zulässig, Nachhaltigkeits- und CSR-Themen in den Geschäftsbericht aufzunehmen.
 

ESG-Aspekte als Bestandteil der Unternehmensführung

E = Environmental (Umwelt), S = Social (Soziales), G = Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle) – kurz ESG – löst heute CSR (Corporate Social Responsibility) zunehmend ab. ESG wird als Synonym für nachhaltiges Wirtschaften verwendet. Die Einbeziehung von ESG-Aspekten in die Unternehmensführung stellt das Unternehmen und seine Ziele umfassender dar. In den letzten Jahren hat sich immer deutlicher gezeigt, dass die Leistung eines Unternehmens in Bezug auf ökologische, soziale und Governance-Faktoren mit seinem Anlagewert korreliert. Unternehmen mit einem hohen ESG-Rating weisen in der Regel geringere Risiken auf. Institutionelle Investoren, Vermögensverwalter, Finanzinstitute und Ratingagenturen nutzen deshalb ESG-Rankings, um die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen über die Zeit und im Vergleich zu ihren Konkurrenten zu bewerten. Mit dem Ziel, Anlagen nach ESG-Kriterien zu erleichtern, hat die SIX verschiedene ESG-Aktienindizes eingeführt.

Die EU geht voran, die Schweiz zieht mit

Die Berichtspflicht wird in der EU durch die anberaumte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nochmals verpflichtender. Es wird Pflicht, zu Klimarisiken und -schutz substanziell zu berichten und gemachte Aussagen mit Evidenz zu hinterlegen. Im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative werden die Anforderungen zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen nun auch auf viele Schweizer Firmen zukommen. Die Unternehmen müssen berichten, wie sich ihre Aktivitäten auf Umwelt und Gesellschaft auswirken und den Geschäftsverlauf beeinflussen können. Mittelfristig werden die Nachhaltigkeitsberichte auch in der Schweiz prüffähig sein müssen. Auf diese Entwicklungen sollten sich auch KMU rechtzeitig vorbereiten. 

Unternehmen profitieren vom Nachhaltigkeitsreporting

Nachhaltigkeit hat sich rasant von einem Nischenthema zu einer Schlüsseldisziplin entwickelt. Immer mehr regulatorische Anforderungen verleiten aber dazu, nur das formal Vorgeschriebene zu erfüllen. Gerade KMU sollten deshalb das Nachhaltigkeitsreporting als Plattform nutzen, die über reine Berichtspflichten hinausgeht. Zusätzliche, praxisnah ausgewählte Themen, nachvollziehbar und attraktiv in dafür geeigneten Gefässen dargestellt, eröffnen Chancen, in den Dialog mit diversen Stakeholdern zu treten. Die Vorteile:

  • Positionierung als weitblickendes, innovatives Unternehmen, das seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt
  • Einbettung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Unternehmensstrategie und das Leistungsspektrum
  • Aufbau eines wirkungsvollen und glaubwürdigen Kommunikationsinstruments
  • Stärkung der Verbundenheit der Mitarbeitenden sowie der Kundinnen und Kunden mit dem Unternehmen
  • Steigerung der Attraktivität am Arbeitsmarkt
  • Schärfung des Images und Profilierung der Marke bzw. der Marken

Bericht­erstattung: Nachhaltigkeit & Corporate Social Responsibility

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Wir haben uns eine Expertise für die Nachhaltig­keits­bericht­erstattung aufgebaut. Unsere Spezialisten helfen Ihnen, das Sustainability Reporting sorgfältig zu planen und in Ihre Gesamt­kommunikation zu integrieren.

Lesen Sie auch Teil 2 zum Thema «Nachhaltigkeitsreporting für Neueinsteiger». Er geht speziell auf die Publikationsformen und die Umsetzung ein.